EnEV - Energiekennzahl, Energiebedarfsausweis, Energiepaß

Die Energieeinsparverordnung EnEV2002 vom 16.11.2001 trat erstmals am 01.02.2002 in Kraft und wurde am 2.12.2004 geändert. Die Änderungen waren redaktioneller Art (Rechtsklarheit und -sicherheit) und Anpassungen an den Stand der Technik, vgl. Begründung nur EnEV2004. Die Anforderungen der EnEV stellen Mindestanforderungen dar, für die Summe des Zusammenwirkens von Dämmung und Heiztechnik, bleiben aber weit hinter dem technisch möglichen zurück (max. Energiebedarf 121 kWh/m²a bei A/V=0,8m-1 und HT<0,49W/m²K). Der derzeitige Stand der Technik (bei Dämmung und Heiztechnik) läßt es zu, die in der EnEV geforderten Werte für den Neubau ohne große Schwierigkeiten zu erfüllen aber auch ohne spürbaren Mehraufwand erheblich zu verbessern. Im ungünstigen Fall lassen sich EnEV konforme Gebäude errichten die hinter den Anforderungen der Wärmeschutzverordnungen zurückbleiben. Als Mindestanforderung an die einzelnen Bauteile gilt noch weiterhin die DIN 4108-2 Mindestanforderungen an den Wärmeschutz (2001-03). Ältere Bestandsgebäude wurden in Zeiten errichtet, in denen Forderungen nach niedrigen Energiebedarfswerten nicht den Stellenwert besaßen wie heute. Hier liegen häufig bauliche Restriktionen vor, die oft zu zusätzlichen Kosten für energetische Verbesserungen führen. Sofern für diese Gebäude Energiebedarfswerte erreicht werden sollen, die denen der Neubauten vergleichbar sind, kann dies nur über eine aufwändige Gesamtsanierung geschehen. Bis dahin zwingt die EnEV keinen Hauseigentümer zu kostspieligen Sanierungen, sondern fordert Selbstverständliches. Nämlich die Einhaltung der Regeln der Technik bezüglich heutiger Wärmedämmung und Heiztechnik bei Neubauten, Anbauten und Umbauten. Mit der geplanten Änderung (Eckpunkte vom 24.10.2006; Beschluß 25.4.2007) EnEV2007 wird der Energiepaß (Berechnung bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert) kommen. Im Ergebnis wird der Energiebedarf eines Gebäudes für die Beheizung mit einer konstanten Innentemperatur (bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert) ermittelt, durch die Energiebezugsfläche (beheizte Wohnfläche) geteilt und eingruppiert. Mit der Energiekennzahl-Raumheizung in kWh/m²a kann man die energetische Qualität der Gebäude vergleichen, ähnlich der Eingruppierung bei Elektrogeräten (A-F). Die Energieausweise für Bestandsgebäude sind ab 2008 bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht. Der verbrauchsorientierte Energiepaß gilt 10 Jahre, entfällt aber wohl mit der nächsten Novellierung.

Energiekennzahl-Raumheizung kWh/m²a - Stand der Technik im Baujahr

kWh/m²a
Effizienzklasse
Urteil exzellent optimal sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend!
Haustyp/Bem.
Baujahre o.San.
übliche Werte
Plusenergiehaus, NullenergieHaus
ab 2005
≤3 kWh/m²a
PassivHaus
ab 1991
≤15 kWh/m²a
gutes NEH
ab 2000
 
NEH
ab 2000
84 kWh/m²a (30% unter EnEV) 
 
1994-2002
90-105 kWh/m²a
 
1994-1984
145 kWh/m²a
Sanierungsbedarf
1984-1970
180-200 kWh/m²a
Sanierung/Abriss
vor 1960/Denkmal
225 kWh/m²a
gültige Normen DIN4108-2, EnEV2009, EnEV2004
EnEV2002
=120 kWh/m²a
3.WSVO1995 2.WSVO1984 1.WSVO1977
DIN 4108-1969,
TGL 10686-1965
Erläüterung Photovoltaik, Wasserstofftechnik, 2-3-fache Baukosten
Baukonzept (Maximierung der Komponenten): luftdichte Hülle => n50=0,6<0,8 1/h Blower Door Test; Wärmebrückenfreie Konstruktion; Zwangslüftung mit Wärmerückgewinnung; keine Heizanlage
konventionelle Heizanlage meist ohne Zwangslüftung; n50≤1,0 1/h  (bis 2004/2009; 70 kWh/m²a) n50≤3,0 1/h  (bis 2002; <120 kWh/m²a)
 
(bis 1995; 150 kWh/m²a) (bis 1985; <180 kWh/m²a) (bis 1975)
Wärmedurchg.koeff
Außenwand <
Dach <
Fenster <
Mindestwärmeschutz DIN 4108 Teil 2
 
A: 0,1-0,15 W/(m²K)
D: 0,1-0,15 W/(m²K)
F ≤ 1,1 W/(m²K)
Luftdichte Hülle
A: 0,1-0,15 W/(m²K)
D: 0,1-0,15 W/(m²K)
F ≤ 1,1 W/(m²K)
Anlage+Dämmung
A: 0,1-0,73 W/(m²K) variabel
D: 0,1-0,73 W/(m²K) variabel
F: ≤ 1,5 W/(m²K)

A ≤ 0,5 W/(m²K)
D ≤ 0,3 W/(m²K)
F ≤ 1,8 W/(m²K)

A ca. 0,6 W/(m²K)
D ca. 0,45 W/(m²K)
F ca. 2,8 W/(m²K)

A ca. 1,7 W/(m²K)
D ca. 0,4-0,5 W/(m²K)
F
meist ungedämmt
A ca. 2,1 W/(m²K)
D >>0,8 W/(m²K))
F:

EnEV2009(CO2-Komponente) EnEV2004(Weiterentwicklung) EnEV2002(Heizanlage+Dämmung) DIN4108-2(Mindestwärmeschutz)
WSVO = WärmeSchutzVerordnung EnEV = EnergieEinsparVerordnung DIN V 4108- 4 historische Gesetze WärmeschutzV, DIN 4108, usw. auszugsweise DIN 4108-2 Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz (2001-03)
Die Bandbreite von 0-80 kWh/m²a Wärmebedarf wird durch verschiedene Hauskonzepte besetzt. Als NiedrigEnergieHaus (NEH; 40-70 kWh/m²a) werden Gebäude bezeichnet die das jeweils gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungsniveau (derzeit ca. 120 kWh/m²a; vgl. EnEV-Kritik) mind. 30% unterschreiten. Beispielsweise die Typen der KFW Förderbank: KFW-Energiesparhaus 60 bzw. 40 (mit 60 bzw. 40 kWh/m²a). Beim Passivhaus (auch ein Niedrigenergiehaus), ein Baukonzept das seit 1996 von Dr. Wolfgang Feist mit dem Passivhaus Institut gefördert wird, wird heutiger Stand der Technik (Heizenergiekennwert≤15 kWh/(m²a), Primärenergiekennwert≤120 kWh/(m²a), Luftdichtheit der Gebäudehülle n50≤0,6 /h;) konsequent zur Reduzierung des Heizwärmebedarfs eingesetzt, so daß auf eine herkömmliche Heizungsanlage verzichtet werden kann (weil der Wärmebedarf durch kontrollierte Lüftung zugeführt wird) und in der Summe nur unwesentliche Mehrkosten zum koventionell erstellten Haus entstehen (ca.5-8%). 1991-2006 sind etwa 6000 Passivhauser @wikipedia.de) erstellt worden.

Energiebedarf-Raumheizung; Energiepaß; 1. Näherung aus eigenem Verbrauch

Die Energiekennzahl-Raumheizung kann über den Jahresheizenergieverbrauch - am besten gemittelt über die letzten Jahre - leicht selbst berechnet werden. Ist in dem Energieverbrauch die Warmwasserbereitung mit enthalten, so werden pauschal 1.000 kWh/a für jede im Haushalt lebende Person abgezogen. Vergleichen Sie nun Ihre Energiekennzahl mit den Werten in der obigen Tabelle. Dort können die korrespondierenden typischen Baujahre und Normen zugeordnet und teilsanierte Gebäude eingeordnet werden. Je niedriger der Wärmebedarf, desto gewichtiger wird der Einfluß der Warmwasserbereitung und unzuverlässiger der Überschlag.

m² Wohnfläche wurden in den vergangenen Jahren mit
Einheit und
Einheit beheizt.
Warmwasser (ca.35 l/Tag/Pers.; pauschal 1000 kWh/Pers./Jahr)
für Personen ist enthalten.
Ergebnis:
Energiebedarf-Raumheizung= kWh/m²a
Die Energiekennzahl des Gebäudes
liegt bei rd. 000 kWh/m² Wfl. jährlich.

Für den Bestand aller Wohngebäude, die vor 1970 gebaut und bisher nicht energetisch saniert wurde, beträgt der Wärmebedarf im Mittel etwa 200-280 kWh/m²a. Der größte Teil der Wohngebäude in Deutschland gehört hierzu. Für Wohngebäude der Baujahre 1984 bis 1994 kann von einem durchschnittlichen Wert von etwa 145 kWh/m²a ausgegangen werden. Bei Wohngebäuden der Baujahre 1995 bis 2002 ist ein mittlerer Wert von 105-90 kWh/m²a realistisch. Nur energetisch ausgerichtete Baukonzepte (Niedrigenergiehaus, Passivhaus) erreichen eine niedrigere Energiekennzahl.

Heizenergiekennwert, Primärenergiekennwert, kWh/m²a