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Gutachten und Beratung
Als
zertifizierter
Sachverständiger
CIS HypZert F/M
handle ich unabhängig und unparteiisch.
Die Erstellung meiner Gutachten für die beauftragten
Wertbegriffe (Verkehrswert/Marktwert, Beleihungswert)
erfolgt weisungsfrei und gewissenhaft.
Insbesondere bei der Übertragung von Vermögenswerten
(Kauf und Verkauf, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Betriebsübergaben, usw.)
fällt Beratungsbedarf an.
Fühlen Sie sich unsicher,
dann entscheiden Sie sich für eine
Mediation und ziehen mich als, widerum neutralen Berater,
Mediator hinzu.
Bewertung des kommunalen VermögensIm November 2003 hat die Ständige Innenministerkonferenz der Länder in einem IMK-Beschluß und Bayern durch Verordnung - KommHV-Doppik die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bis spätestens 2011 auf kommunaler Ebene vorgesehen. Unter den Begriffen Neues kommunales Finanzmanagement (NKF) in Nordrhein-Westfalen oder Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS) in Hessen wird der finanzwirtschaftliche Teil des neuen Steuerungsmodells zusammengefaßt. 260107-Bewertungsrichtlinie Bayern Vers. 2.0 BayStMI Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken werden selbstverständlich die Gutachten von HypZert zertifizierten Gutachtern durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert. Bilanzielle Bewertung (IAS)Auch nach den Anforderungen IAS 11 und 16 bzw. IAS 40 können bilanzielle Gutachten erstellt werden. Bewertung von Maschinen und AnlagenBei der Bewertung von Anlagevermögen Maschinen und Anlagen zu bilanziellen Zwecken oder im Rahmen von Transaktionen wird mit der Roux Deutschland GmbH zusammengearbeitet. Englische SpracheAuf Wunsch werden die Gutachten auch in Englischer Sprache abgefaßt. |
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